Haftungsausschluss und Teilnahmebedingungen

Haftungsausschluss und Teilnahmebedingungen für die Teilnahme an den Fahrten von Radsport Ottobeuren

  1. Charakter der Fahrten
    Die von Radsport Ottobeuren organisierten Ausfahrten sind rein private, nicht-kommerzielle und unentgeltliche Freizeitaktivitäten. Die Organisatoren und Tour Guides (nachfolgend „Veranstalter“) übernehmen lediglich die Koordination der Strecke und der Termine. Es handelt sich nicht um eine geführte Pauschalreise oder eine kommerzielle Sportveranstaltung.
  2. Eigenverantwortung und Straßenverkehrsordnung (StVO)
    Die Teilnahme an den Ausfahrten erfolgt vollständig auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko. Jeder Teilnehmer ist als eigenständiger Verkehrsteilnehmer unterwegs und trägt die alleinige straf- und zivilrechtliche Verantwortung für sein Handeln. Auf allen Fahrten gilt ausnahmslos die deutsche Straßenverkehrsordnung (StVO). Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, die Verkehrsregeln einzuhalten, insbesondere beim Fahren im Verband oder in der Gruppe.
  3. Haftungsausschluss
    Die Haftung des Veranstalters, der Organisatoren sowie der Tour Guides für Sach- und Vermögensschäden wird für Fälle einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen. Er gilt ebenfalls nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen.

  1. Gesundheit und Ausrüstung
    Jeder Teilnehmer erklärt mit seiner Teilnahme, dass er über die notwendige körperliche Fitness und Gesundheit verfügt, um die geplante Strecke sicher zu bewältigen. Es besteht auf allen Ausfahrten eine strikte Helmpflicht. Das genutzte Rennrad muss sich in einem technisch einwandfreien und verkehrssicheren Zustand befinden.
  2. Versicherungsschutz
    Es wird dringend empfohlen, dass jeder Teilnehmer über eine gültige private Haftpflichtversicherung sowie eine Unfallversicherung verfügt, die das Risiko des Radsports abdeckt. Der Veranstalter stellt keinen Versicherungsschutz für die Teilnehmer.